Dichtheitsprüfung in Hamburg und Pinneberg
Was muss geprüft werden
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet die Dichtheit seiner Abwasserleitung nachzuweisen. Es müssen jegliche erdverlegte Abwasserleitungen geprüft werden. Handelt es sich um ein Mischwassersystem gehört die Regenwasserleitung ebenfalls zu den prüfpflichtigen Leitungen.
Dieses geschieht durch eine TV-Kamerabefahrung nach DIN 1986-30.
Des Weiteren müssen in einem Leitungsplan alle relevanten Informationen des Abwassersystems festgehalten werden. Hierzu zählt die Lage der Leitung sowie Angaben zum Rohrmaterial, Rohrdurchmesser, Länge der Rohrleitung und Bemaßung der Knickpunkte und Schächte.
Bis wann muss geprüft werden
Anlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II, III und IIIa) oder Anlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen.
Private Haushalte in Hamburg sind bis zum 31.12.2020 auf Dichtheit zu prüfen.
Private Haushalte in Schleswig-Holstein sind bis zum 31.12.2025 zu prüfen.
Wie wird geprüft
Wir prüfen Ihre Abwasserleitung mit dem TV-Kamerasystem der Firma Kummert. Mit diesem System können wir Ihnen direkt vor Ort einen Leitungsplan erstellen. Dieses hat den Vorteil, dass noch am Tag der Prüfung festgestellt werden kann, ob sanierungsbedürftige Schäden in der Rohrleitung vorhanden sind und wo diese sich befinden. Gerne stellen wir Ihnen ein Sanierungskonzept zusammen oder machen einen Termin für die Dichtheitsprüfung in Hamburg / Pinneberg.